Aus Sicht der Abschlussprüfungen sind bei allen Unternehmen, bei denen relevante bzw. „komplexe“ IT- Systeme für das Rechnungswesen bzw. die rechnungslegungsrelevanten Geschäftsprozesse eingesetzt werden, gemäß den IDW-Prüfungsstandards, IT-Prüfungen durchzuführen. Diese IT-Prüfungen dienen auch dazu, eine qualifizierte Beurteilung dieses Risikoumfeldes für die eigene Prüfungsstrategie vorzunehmen um einerseits die erkannten IT-Risiken bei der Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung zu berücksichtigen und andererseits dem Unternehmen einen neutralen Status zur IT-Sicherheit vermitteln zu können.
Im Rahmen von IT-Systemprüfungen wird das IT-gestützte Rechnungslegungssystem daraufhin beurteilt, ob es den gesetzlichen Anforderungen – insbesondere den Ordnungsmäßigkeits- und Sicherheitsanforderungen – entspricht, um Aussagen über die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung treffen zu können.
Durch unsere IT-Prüfungen werden wir vorhandene IT-Risiken frühzeitig identifizieren und unsere Kunden dabei unterstützen, mögliche dadurch bedingte negative Auswirkungen für das Unternehmen zu reduzieren.
Softwarezertifizierungen gemäß dem Prüfungsstandard des Instituts der Wirtschaftsprüfer PS 880 „Die Prüfung von Softwareprodukten“ werden von potentiellen Anwendern sehr häufig als Entscheidungskriterium bei der Auswahl einer rechnungslegungsrelevanten Software eingefordert. Zahlreiche namhafte Hersteller von Softwareapplikationen lassen vor diesem Hintergrund die Ordnungsmäßigkeit und Sicherheit rechnungslegungsrelevanter Softwareprodukte von einem Wirtschaftsprüfer prüfen und in Form einer Softwarebescheinigung testieren.
Gegenstand von Softwareprüfungen sind rechnungslegungsrelevante Softwareprodukte ohne Berücksichtigung von deren Implementierung und Produktivsetzung beim Softwareanwender. Prüfungsgegenstand können die Softwareprodukte insgesamt, einzelne Module oder einzelne Funktionen sein.
Wir stellen durch Erfahrungen aus zahlreichen Projekten sicher, dass die gesetzlichen Regelungen bzw. Anforderungen aus dem Handelsgesetzbuch und steuerlichen Vorschriften aus der Abgabenordnung sowie den GoBD im Rahmen einer Prüfung gemäß IDW PS 880 beachtet werden.